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BGH-Urteil zu Cannabis

THC-Grenzwert soll bleiben

Trotz der teilweisen Legalisierung hält der Bundesgerichtshof an dem bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest.
Von jbr/dpa
Der BGH blieb  bei seiner bisherigen Auffassung und setzte den Grenzwert für die erlaubte THC-Menge  auf 7,5 Gramm fest

Der BGH blieb bei seiner bisherigen Auffassung und setzte den Grenzwert für die erlaubte THC-Menge auf 7,5 Gramm fest

Bild: Foto: dpa/Matt Masin

Der Bundesgerichtshof (BGH) hält auch nach der teilweisen Legalisierung von Cannabis am bisherigen strengen Orientierungswert für Strafen bei schweren Verstößen fest. Eine härtere Strafe droht dem Gesetz zufolge bei Taten, deren Handlung sich auf eine nicht geringe Menge bezieht.

Die „nicht geringe Menge“ wurde dabei wie früher bereits im Betäubungsmittelgesetz im neuen Cannabis-Gesetz nicht definiert, sondern der Rechtsprechung überlassen. Der BGH blieb nun bei seiner bisherigen Auffassung und ...

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