Böblingen/Stuttgart: Angeklagter kommt in die Psychiatrie
Böblingen/Stuttgart. Das Urteil im Verfahren gegen einen 52-jährigen Böblinger, der am 25. Oktober des vergangenen Jahres in Böblingen versucht hat, einen zehnjährigen Buben zu entführen (die SZ/BZ berichtete mehrfach), ist gefallen: Die zweite große Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts hat am heutigen Dienstag die Unterbringung des Angeklagten in ein psychiatrisches Krankenhaus angeordnet.
Gefahr für die Allgemeinheit
Das Gericht ging in seiner Urteilsbegründung davon aus, dass der 52-Jährige zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig war. Gleichwohl ist es der Meinung, dass von ihm derzeit aufgrund seiner Erkrankung, einer chronisch paranoiden Schizophrenie, eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Der Angeklagte leidet an Wahnvorstellungen.
Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwalts, der Verteidiger forderte einen Freispruch aufgrund der Schuldunfähigkeit seines Mandanten und hilfsweise, die Unterbringung in ein psychiatrisches Krankenhaus zur Bewährung auszusetzen. Der Unterbringungsbefehl bleibt in Vollzug, gegen das Urteil kann das Rechtsmittel der Revision eingelegt werden (ausführlicher Bericht folgt.)